Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2019
Eröffnungen
16.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
17.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.04.2013 bis zum 31.12.2013
30.10.2013
Neueintragungen